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Die Zuverdienstgrenze bei Kurzarbeit müsse unbeschränkt sein, um die Situation zu vermeiden, dass bei einer – nach derzeitigem Gesetzesentwurf - zu niedrigen Zuverdienstgrenze bis zu vier Personen eine einzelne Saisonarbeitskraft ersetzen müssten, um auf die gleiche Arbeitsleistung zu kommen. Dies würde einen äußerst hohen Verwaltungsaufwand verursachen und darüber hinaus auch das Infektionsrisiko bei zu hoher Mitarbeiterzahl erhöhen.

Zudem müsse es möglich gemacht werden, dass auch Arbeitssuchende einer „nicht berufsmäßigen“ Tätigkeit nachgehen dürfen. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass bei kurzfristiger Beschäftigung einer Aushilfskraft bei pauschaler Abführung von Steuern und Sozialversicherung jene Tätigkeit nicht „berufsmäßig“ sein darf. Da jedoch Arbeitssuchende grundsätzlich als „berufsmäßig“ eingestuft werden, sieht der BÖLW hier einen Konflikt, den es zu lösen gilt.

Als Repräsentant des BÖLW meldete sich zudem Dr. Felix Prinz zu Löwenstein zu Wort: „Die Situation auf den Höfen spitzt sich durch Corona dramatisch zu. Bundesweit fehlen hunderttausende Menschen beim Pflanzen, bei der Pflege und der Ernte. Denn die Natur macht keine Pause. Für genug Essen auf den Tellern müssen Gemüse oder Kartoffeln jetzt gepflanzt werden, wenn wir im Sommer ernten wollen.
Die jetzt von der Bundesregierung geplanten Schritte zur Erleichterung der Arbeitskräftesituation in der Landwirtschaft reichen leider nicht aus, um die Versorgung sicher zu stellen. Aber unsere Bauern wollen ihre Felder bestellen und die Ernten einbringen.
Viele Hände, etwa Kurzarbeitende aus anderen Branchen, Studierende, Arbeitssuchende oder Geflüchtete, wollen anpacken. Damit das funktioniert, müssen Regeln unter der Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen befristet geändert werden, um die Lebensmittelversorgung zu sichern und Betriebe in der Produktion zu halten.“

Bild: Guenther Dillingen / pixabay.com