Fast alle Lebensmittel in Deutschland sind mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt. Alle Getränke sind von der Ermäßigung ausgenommen und werden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. So kommt es, dass für Möhren sieben Prozent Steuern und für Möhrensaft 19 Prozent zu zahlen sind. Bei Trinkwasser aus der Leitung sind sieben Prozent fällig, Mineralwasser dagegen wird mit 19 Prozent besteuert. - Von Prof. Dr. Claus Leitzmann
