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BUND: EU-Agrarsystem

Die sogenannte Durchführungsverordnung (EU) 2019/2164 erweitert die Liste der erlaubten Stoffe und enthält nun 54 zugelassene Zusatzstoffe sowie 42 zugelassene Verarbeitungshilfsstoffe. Dabei handelt es sich beispielsweise um Verdickungsmittel für die Herstellung von Marmelade und Konfitüre. Neu ist jedoch auch, dass jene Liste nunmehr 15 statt bisher nur acht Stoffe enthält, die aus ökologischer Produktion stammen müssen. Dies hat den Hintergrund, dass viele der Zusatz- und Hilfsstoffe aus landwirtschaftlicher Produktion stammen und dementsprechend auch ökologisch produziert werden können. Langfristig gesehen soll damit erreicht werden, dass biozertifizierte Produkte auch zu 100 Prozent aus ökologischem Landbau stammen.

Weiterführende Informationen:
www.oekolandbau.de

Foto: Jonathan Pielmayer, unsplash.com